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Häufig gestellte Fragen (FAQ)



+ Für wen macht LST Plus die Einkommensteuererklärung*?

Mitglied bei LST Plus können werden:

  • Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Empfänger von Unterhaltsleistungen

Diese dürfen auch dann Mitglied werden, wenn sie Einkünfte aus

  • Vermietung und Verpachtung
  • Privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäfte)
  • Kapitalvermögen

haben und die Einnahmen aus diesen Einkünften im Jahr insgesamt nicht mehr als 13.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 26.000 € (Zusammenveranlagung) betragen.

Dies können beispielsweise Angestellte, Arbeter, Pensionäre, Rentner, Studenten, Beamte, Lehrer, Soldaten, Polizisten sein, für die LST Plus die Lohnsteuerhilfe anbietet.

Personen, die Gewinneinkünfte (z.B. Selbständige oder Gewerbetreibende) oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte haben, können leider nicht von LST Plus beraten werden.

Mehr über die Beratungsbefugnis von LST Plus erfahren Sie hier.

+ Welche Leistungen sind in einer Mitgliedschaft enthalten?

Unsere Leistungen im Überblick

Einkommensteuererklärung erstellen
Nach Eingang Ihrer Unterlagen analysieren wir Ihre steuerliche Situation und erstellen anschließend Ihre Einkommensteuererklärung. Dabei achten wir darauf, dass wir alle Steuersparmöglichkeiten geltend machen, die für Sie in Betracht kommen. Im Zweifel nehmen wir noch einmal Kontakt zu Ihnen auf, zum Beispiel wenn wir noch weitere Angaben benötigen, um eine Steueroptimierung für Sie zu erreichen. Am Ende dieses Prozesses steht die fertige Einkommensteuererklärung. Dies geht in der Regel sehr zügig von statten.

Abwicklung mit dem Finanzamt
Die fertige Einkommensteuererklärung übermitteln wir nun - sofern Sie keine Änderungswünsche haben - online an das für Sie zuständige Finanzamt. Die Online-Übermittlung der Einkommensteuererklärung, die mittels der von uns genutzten professionellen Steuersoftware erstellt wurde, erfolgt über die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte ELSTER-Schnittstelle. Sicher. Authentifiziert. Elektronisch. Papierlos. In Sekundenschnelle.

Prüfung des Steuerbescheides
Sofern Ihr Finanzamt keine Rückfragen hat, wird uns der Steuerbescheid, nach abschließender Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt ebenfalls online und somit papierlos zur Verfügung gestellt. In der Regel ist die Bearbeitungszeit im Finanzamt kürzer, wenn die Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Sollte das Finanzamt Rückfragen haben, so werden wir uns diesen annehmen. Sobald uns Ihr Einkommensteuerbescheid zur Verfügung steht, erfolgt eine umgehende Prüfung durch uns. Ihre Steuererstattung geht in der Regel zeitgleich mit Bescheiderteilung durch das Finanzamt auf Ihr Konto ein.

Einspruchsverfahren und Klageverfahren
Die beste rechtliche Sicherheit ist die Prävention. Diese kann jedoch nur greifen, wenn Sie und Ihre Mitarbeiter bestens in juristischer Hinsicht geschult sind. Gerne veranstalten wir informative Treffen, auf denen Wissen vermittelt und Problemlösungen erarbeitet werden. 

Lohnsteuerberatung / Steuerklassenwahl
Auch hier stehen wir Ihnen mit unseren professionellen Tools zur Verfügung. Sei es, ob Sie wissen möchten, was von Ihrer Abfindung noch übrig bleibt oder ob wir die für Sie günstigste Steuerklasse ermitteln sollen. Bei uns sind Sie damit an der richtigen Adresse. Gerade bei einer Änderung des Familienstandes, zum Beispiel aufgrund von Heirat, stellt sich die Frage der Steuerklassenwahl. Nutzen Sie unsere Erfahrung in diesem Bereich.

Weitere Leistungen
Neben den zuvor genannten Leistungen erstellen wird ebenso Ihren Antrag auf

  • Kindergeld
  • Wohnunsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Riesterzulage

+ Warum muss ich Mitglied werden und welche Vorteile habe ich?

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nur Mitglieder beraten. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist nach § 13 Absatz 1 des Steueberatungsgesetzes sind Lohnsteuerhilfevereine Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes für ihre Mitglieder.

Daher können wir Sie nur im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und Ihre Einkommensteuererklärung erstellen.

Der Vorteil einer Mitgliedschaft liegt darin, dass im jährlichen Mitgliedsbeitrag unsere gesamten Leistungen enthalten sind. Es fallen keinerlei Zusatzkosten für Sie an.

+ Was sind meine Vorteile, wenn ich online beitrete?

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • eine Terminvereinbarung für ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig
  • sie können also bequem alles von zu Hause aus erledigen, von Ihrem PC aus
  • das lästige Ausfüllen von Papier-Formularen entfällt, sie müssen lediglich die Beitrittserklärung unter dem Menüpunkt "Anmelden" online ausfüllen und abschicken
  • gleichwohl erfolgt die Beratung persönlich, sie können jederzeit in Ihrer Angelegenheit mit Ihrem Berater telefonieren
  • die weitere Kommuikation erfolgt ganz unkompliziert telefonisch oder via E-Mail

Sie sehen, mit der Online-Lohnsteuerhilfe sind Sie ortsunabhängig.

+ Wie ist der genaue Ablauf, wenn ich online beitrete?

  • Sie füllen unter dem Menüpunkt "Anmelden" die Beitrittserklärung aus uns klicken auf "Beitrittserklärung jetzt einreichen".
  • Sie erhalten unmittelbar eine E-Mail, die auch Ihre Beitrittserklärung enthält. Diese sollten Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken oder abspeichern.
  • Die E-Mail enthält einen Link zum Bereich, wo Sie Ihre Steuerunterlagen hochladen können. Rechts vom FAQ-Bereich finden Sie eine Checkliste, welche Unterlagen wir benötigen, um Ihre Einkommensteuererklärung zu erstellen.
  • Alternativ können Sie uns die Unterlagen per Email (-YiTiZiPkZyamJO9kY6JjZGIjtOZmA@nospam) oder per Post (LST Plus Lohnsteuerhilfeverein e.V., Höhenstr. 20, 40227 Düsseldorf) senden.
  • Sobald wir Ihre Steuerunterlagen erhalten haben, prüfen wir diese und erstellen daraus Ihre Einkommensteuererklärung. Dabei nutzen wir die individuell vorhandenen Steuersparmöglichkeiten aus.
  • Sollten wir noch Rückfragen haben kontaktieren wir Sie, ebenso können Sie mit uns selbstverständlich jederzeit in Kontakt treten.
  • Wenn Ihre Einkommensteuererklärung fertigestellt ist, übermitteln wir Ihnen den Entwurf und eine voraussichtliche Steuerberechnung per E-Mail.
  • Sie geben die Steuererklärung nach Durchsicht einfach per Email frei. Sollten Sie noch Änderungswünsche oder Anmerkungen haben, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, diese noch anzubringen.
  • Direkt nach Ihrer Freigabe übermitteln wir Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch an das für Sie zuständige Finanzamt.
  • Der vom Finanzamt produzierte Steuerbescheid erreicht uns nach abschließender Bearbeitung durch das Finanzamt ebenfalls regelmäßig elektronisch.
  • Wir prüfen Ihren Einkommensteuerbescheid und übermitteln Ihnen diesen. Sollte es erforderlich sein, so legen wir rechtzeitig Rechtsmittel ein. Dies erfolgt selbstverständlich ohne Zusatzkosten für Sie.

+ Kann ich die Beitrittserklärung auch per E-Mail oder Post senden?

Ja.

Sie müssen nicht über unser Anmeldeformular dem LST Plus Lohnsteuerhilfeverein e.V. beitreten. Sie haben auch die Möglichkeit die

  • Beitrittserklärung und die
  • Empfangsvollmacht

runterzuladen (rechts im Kasten finden Sie die Formulare zum Download), auszufüllen und per E-Mail oder per Post an uns zu übermittleln:

  • cBkeFh8wHAMEABwFA14UFQ@nospam
  • LST Plus Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Höhenstr. 20 - 40227 Düsseldorf

Wir bearbeiten Ihren Antrag zügig.

+ Kann ich die Unterlagen auch klassisch mit der Post schicken?

Ihre Steuerunterlagen können Sie auch jederzeit mit der Post senden. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Anschrift:

LST Plus Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Höhenstr. 20
40227 Düsseldorf

Nicht (mehr) benötigte Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich per Post zurück übersandt.

+ Kann ich Sie auch persönlich aufsuchen?

Sie können uns in uns zurzeit in unserer Beratungsstelle in Euskirchen persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, Die Kontaktdaten der Lohnsteuerhilfe in Euskirchen finden Sie unter dem Menüpunkt "Kontakt". Weitere Beratungsstellen sind in Planung.

+ Kann ich mich von LST Plus auch telefonisch beraten lassen?

Selbstverständlich stehen wir Ihnen ganzjährig und ohne Zusatzkosten auch telefonisch zur Verfügung. Zögern Sie also nicht, uns unter    0211 1780 7504 zu kontaktieren! Senden Sie uns auch gerne unter dem Menüpunkt "Kontakt" eine Rückrufbitte. Wir melden uns!

+ Erhalte ich vorab eine voraussichtliche Steuerberechnung?

Ja. Nachdem wir Ihre Einkommensteuererklärung erstellt haben, erhalten Sie von uns eine professionelle Steuerberechnung, die das voraussichtliche Ergebnis Ihrer Steuererklärung enthält. Sollte das Finanzamt von den erklärten Besteuerungsgrundlagen nicht abweichen, entspricht die von uns erstellte Steuerberechnung i.d.R. dem späteren Einkommensteuerbescheid.

+ Wie hoch ist der jährliche Festpreis?

Die Kosten bzw. der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihren Bruttoeinnahmen im betreffenden Jahr. Haben Sie beispielsweise ein Gehalt bezogen und vermieten gleichzeitig eine Wohnung, so rechnen Sie Ihren Bruttoarbeitslohn des Jahres und die jährlichen Mieteinnahmen einfach zusammen. Die Summe Ihrer Einnahmen bildet die Bemessungsgrundlage für Ihren Mitgliedsbeitrag des betreffenden Jahres. Diesen können Sie unserer Tarifübersicht entnehmen, die im Kasten rechts zum Download zur Verfügung steht.

+ Was kostet es, die Steuererklärung* für mehrere Jahre zu machen?

Selbstverständlich können Sie Ihre Einkommensteuererklärung* durch LST Plus auch für mehrere Jahre erstellen lassen. Beispielsweise für die Jahre 2016 und 2017. In einem solchen Fall ist gemäß unserer Beitragsordnung ein rückwirkender Beitritt möglich. Sie bezahlen dann für jede weitere Steuererklärung* den jeweils für diese Steuererklärung* geltenden Festpreis, der angefallen wäre, wenn Sie nur diese Steuererklärung* erstellen lassen würden. Im vorliegenden Beispiel würden Sie bei Jahreseinnahmen von jeweils € 35.000 jeweils einen Festpreis von € 135,00 pro Jahr, also insgesamt € 270,00 für die Erstellung beider Steuererklärungen bezahlen. Einfach hier anmelden.

+ Wie und zu welchem Termin kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Eine ordentliche Kündigung Ihrer Mitgliedschaft ist immer zum Ablauf eines jeden Geschäftsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf des Geschäftsjahres. Wollen Sie von Ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, muss Ihre schriftliche Kündigung daher spätestens am 30. September des entsprechenden Jahres bei uns eingegangen sein. Im Übrigen verweisen wir auf § 5 unserer Satzung (die Satzung finden Sie im Kasten zum Download). Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach.

Ihre Kündigung richten Sie bitte an:

LST Plus Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Höhenstr. 20
40227 Düsseldorf

+ Können Sie mir zunächst erst einmal Informationen zusenden?

Selbstverständlich übersenden wir Ihnen gerne weitere Informationen. Tragen Sie einfach "Info-Paket" in unser Kontaktformular ein. Schon wenig später erhalten Sie das gewünschte Info-Paket an Ihre E-Mail-Adresse zugestellt.






Ihre Vorteile

    Unterlagen bequem online
    Qualifizierte Fachkräfte
    Zügige Bearbeitung

    Ganzjährige Betreuung
    Günstiger Festpreis
    Telefonische Beratung




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